Spenden an die BASA-Stiftung

Spenden an die BASA-Stiftung können seit 1.1. 2007 bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille  der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter  steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen, die diese Höchstbeträge  überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden  können, sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge in den Folgejahren  zeitlich unbegrenzt als Sonderausgaben abziehbar. Zusätzlich können  Zustiftungen in den Vermögensstock der Stiftung bis zu 1 Mio. (Ehepaare  bis zu 2 Mio.) Euro nach Wahl über einen Zehnjahreszeitraum abgesetzt  werden. Zudem sind Geld oder Wirtschaftsgüter, die binnen zwei Jahren  aus einem Erbe oder einer Schenkung an die Stiftung übertragen werden,  in voller Höhe erbschafts- und schenkungssteuerfrei. Entsprechende  Bescheinigungen stellen wir gerne aus.

BASA-Stiftung zur Förderung von Jugendarbeit und Jugendforschung
Schulstraße 3, 61267 Neu-Anspach

Bankverbindung: Kto.Nr. 514 207 48
Taunussparkasse (BLZ 512 500 00)
IBAN: DE68 5125 0000 0051 4207 48
BIC: HELADEF1TSK