Spenden an die BASA-Stiftung
… können seit 1.1. 2007 bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen, die diese Höchstbeträge überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge in den Folgejahren zeitlich unbegrenzt als Sonderausgaben abziehbar. Zusätzlich können Zustiftungen in den Vermögensstock der Stiftung bis zu 1 Mio. (Ehepaare bis zu 2 Mio.) Euro nach Wahl über einen Zehnjahreszeitraum abgesetzt werden. Zudem sind Geld oder Wirtschaftsgüter, die binnen zwei Jahren aus einem Erbe oder einer Schenkung an die Stiftung übertragen werden, in voller Höhe erbschafts- und schenkungssteuerfrei. Entsprechende Bescheinigungen stellen wir gerne aus.
BASA-Stiftung zur Förderung von Jugendarbeit und Jugendforschung
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